Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) der Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG
§1 Allgemein & Geltungsbereich
(a) Diese AGB finden Anwendung auf alle Aufträge zwischen Auftraggeber und RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG. Abweichende Geschäftsbedingungen sind nur gültig in schriftlicher Ausführung. Individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang und ersetzen nur Teile der AGB.
§2 Beauftragungen einer weiteren Firma
(a) RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG kann eine weitere Firma, zur Durchführung der Arbeiten, beauftragen.
§3 Leistungen
(a) RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG führt, unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers, seine vereinbarten Verpflichtungen mit Sorgfalt einer ordentlichen Firma gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes aus.
(b) Zusätzliche Leistungen, welche bei Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar und notwendig sind um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(c) Die Mitarbeiter der Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG sind ohne vorherige Absprache zwischen Auftraggeber oder seinem Vertreter und Auftragnehmer nicht verpflichtet zusätzliche Leistungen zu erbringen.
(d) Beauftragt der Auftraggeber oder sein Vertreter die Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG, nach Auftragserteilung weitere zusätzliche Leistungen, werden auch diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
(e) Alle entrümpelten Räume, Wohnungen und Örtlichkeiten werden Besenrein hinterlassen. Hierzu zählen auch die von den Mitarbeitern der Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG benutzte Wege, Treppenhäuser, Aufzüge, etc.
Es besteht jedoch keine Verpflichtung von RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG zu Putz– und/oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.
§4 Haftungsausschluss
(a) RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG ist, bei unabwendbaren Ereignissen welche auch durch äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden können, von jeglichem Schadensersatz und/oder Haftung befreit.
§6 Rechte Dritter
(a) Der Auftraggeber ist verpflichtet sicherzustellen dass das Transport- und/oder
Entrümpelungsgut frei von Rechten Dritter ist. Die Haftung der Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG für eine nicht Beachtung dieser Pflicht ist ausgeschlossen.
§7 Eigentums Übertragung
(a) Bei Auftragserteilung gehen alle Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte der beauftragten Örtlichkeit in das Eigentum der Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG über.
(b) Ein Zurückfordern, von den in der Auftragserteilung zu entsorgenden Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte ist nicht möglich.
(c) Insbesondere haftet RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG nicht für den Verlust von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteine, Geld, Wertpapiere Dokumente, Briefmarken oder Urkunden. Zudem wird ein Großteil der Gegenstände, die nicht verwendet werden können, fachgerecht entsorgt und sind somit unwiderruflich verloren.
(d) RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG darf diese übertragenen Gegenstände, Einrichtungen, Müll, Möbel und Inhalte an Dritte weiter verkaufen.
(e) Werden angerechnete Gegenstände entfernt oder beschädigt wird der Rechnungsbetrag angepasst.
§8 Zahlung und Fälligkeit des Entgelts
(a) Der gesamte Rechnungsbetrag ohne Abzüge ist, wenn nicht anders vereinbart, nach Beendigung der Arbeit, innerhalb von 7 Werktagen auf das Konto der Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG zu überweisen oder Bar am Tag des Auftrags, bei dem von RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG eingesetzten Mitarbeiter, zu zahlen.
§9 Kundenservice
(a) Bei Fragen oder Reklamationen kann der Auftraggeber per Email (info@rr-entruempelung.de), WhatsApp oder telefonisch unter 02841- 391 6757 sein Anliegen einreichen.
(b) Der Auftragnehmer ist verpflichtet alle Schäden, die er im Zuge des Auftrags verursacht, sofort dem Auftraggeber zu melden und bei Bedarf tritt die Haftpflichtversicherung der Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG in Kraft.
(c) Der Auftraggeber, als Geschädigter, hat bei der Endbegehung des Objektes, Schäden direkt zu melden, nach Unterschreiben des Abnahmeprotokolls sind keine Schadenswiedergutmachung möglich.
§10 Pflichten des Auftraggebers
(a) Kann der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet der Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG das umgehend telefonisch UND per Email (info@rr-entruempelung.de) spätestens aber 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Im Fall der Nichteinhaltung werden 30% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Ersatzleistung, seitens des Auftraggeber gegenüber RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG, besteht nicht.
§11 Bild und Videomaterial
(a) Die Firma RHEIN RUHR ENTRÜMPELUNG darf alle Bilder und Videomaterialien von außen und innen, welche vor, während und/oder nach des Auftrags gemacht worden sind, auf seiner Webseite, Sozialmedia und Instant-Messenger veröffentlichen und hält alle Rechte, sofern nicht anders vereinbart.
§12 Salvatorische Klausel
(a) Sollten einzelne Teile dieser AGB nicht zutreffen und/oder nichtig sein oder werden, bleibt Wirkung der übrigen AGB bestehen.
§13 Datenspeicherung
(a) Alle geschäftsnotwendigen Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, werden gespeichert und verwaltet aber nicht an Dritte weitergegeben.
§14 Preise
(a) Alle Preise sind Bruttopreise und beinhalten die jeweils gesetzlich gültige Mehrwertsteuer.



